Expertenbeitrag „Schutzrechte bei medizinischen Apps“

Veröffentlichungen19. 09. 2018

Expertenbeitrag „Schutzrechte bei medizinischen Apps“

Expertenbeitrag „Schutzrechte bei medizinischen Apps“, VDE Health, Ausgabe 01-2019, Autor PA Marschall

In Zeiten von Digitalisierung stellt sich regelmäßig die Frage, ob Apps (Applications) als Anwendungsprogramme für Smartphones oder Tablets auch durch Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Designs oder Marken geschützt werden können. Dass Apps als sprachliche Werke dem Urheberrecht zufallen können, deren Schutz automatisch mit der Programmierung entsteht, ist in der Regel bekannt. Das Urheberrecht schützt jedoch nur das Werk in seiner konkreten Form vor Nachahmung, also z.B. den Quellcode vor der Raubkopie. Es bietet jedoch keinen Schutz davor, dass die dahinterstehende Lehre in beispielsweise einer anderen Programmiersprache umgesetzt wird. Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über weitere Schutzmöglichkeiten.

›› https://shop.vde.com/de/vde-health-expertenbeitraege-mai-2019