Patentierungsmöglichkeiten bei Geheimschutzsachen

Vorträge02. 10. 2019

Patentierungsmöglichkeiten bei Geheimschutzsachen

10. Tagung des Arbeitskreises Optik und Optronik der DWT e.V., 22. Oktober 2019 Berlin, Tagungsbeitrag von PA Marschall

Patente unterliegen dem Zwang der Veröffentlichung. Geheimschutzsachen unterliegen dem Zwang der Geheimhaltung. Dennoch sind Geheimschutzsachen dem Patentschutz zugänglich. Wie passt das zusammen?

In dem Vortrag wird beleuchtet, welche gesetzlichen Ausnahmeregelungen zur Patentierung von Geheimschutzsachen existieren, was das Büro 99 des Deutschen Patent- und Markenamtes ist, wie sich das Prüfungsverfahren gestaltet und wie derartige Patente durchgesetzt werden können.